Wer übernimmt die Kosten?
Gesetzlich Versicherte
Behandlungskosten: Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz.
Bei erwachsenen Patienten wird seit Januar 2004 bei Behandlungsbeginn pro Rezept eine Pauschale von € 10.- verlangt, die wir an die Krankenkasse weiterleiten. Zusätzlich ist für jede Verordnung ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten und variiert somit je nach Krankenversicherung und Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten. Wir berechnen individuell Ihre zu leistende Zuzahlung und stellen Ihnen dafür eine Quittung oder auf Wunsch auch eine Rechnung aus.
Privat Versicherte
Privatpatienten werden nach praxisinternen Sätzen abgerechnet.