Was muss auf dem Rezept stehen?

Privatverordnungen

Die Verordnungen für Privatpatienten können auf dem üblichen kleinen Formular (A6) oder auf dem Formular 14.1 ausgestellt werden. Es genügt die Angabe der Diagnose und Anzahl der erwünschten Behandlungseinheiten. Hausbesuche müssen ebenfalls ausdrücklich verordnet werden.

Verordnungen bei gesetzlich versicherten Patienten

Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt das Rezeptformular 14.1 (vom Juli 2004) verwendet (A4). Da wir bei falsch oder unzureichend ausgefüllten Rezepten die Behandlung nicht beginnen bzw. fortsetzen dürfen, bitten wir Sie, das Rezept zu überprüfen:

Rezeptdaten, die vom Arzt einzutragen sind: Neben den Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Kassen- und Versicherungsnummern, müssen weitere Angaben eingetragen sein:

  • Kreuzchen, ob es sich um eine Erst-, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalles handelt
  • Kreuzchen im Feld Hausbesuch (ja / nein)
  • Kreuzchen, ob der Arzt einen Therapiebericht anfordert
  • Kreuzchen, ob es sich um eine Stimm-, Sprech- und / oder Sprachtherapie handelt
  • Eintragung im Feld Indikationsschlüssel
  • Angabe der Therapiedauer und -frequenz sowie der Verordnungsmenge
  • Angabe der Diagnose mit Leitsymptomatik
  • Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes

Eine vorab durchgeführte Hördiagnostik wird von den Kassen ausdrücklich erwünscht und ist für die logopädische Behandlung eine wesentliche Grundlage.